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M2-Application GmbH

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Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs-, Angebots- und Zahlungsbedingungen
Der Firma M2 Application GmbH, USt-ID-NR: DE133704957
Stand 01.01.2010



Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs-, Angebots- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Kaufverträge und für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen M2 Application und dem Käufer. Andere Bedingungen als diese, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, gelten nicht, auch wenn M2 Application nicht ausdrücklich widerspricht.Spätestens mit Annahme der Ware erkennt der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der M2 Application an.Angebote und AufträgeSämtliche Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien, telefonische Vereinbarungen oder sonstige Abmachungen, insbesondere Auftragsänderungen bedürfen beiderseitiger schriftlicher Festlegung und, soweit sie vom ursprünglichen vereinbarten Kaufver-
trag abweichen, der schriftlichen Änderungsbestätigung.Aufträge, die der Kunde der M2 Application erteil, werden erst durch schriftliche Bestätigung der M2 rechtsverbindlich.Die schriftliche Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag sofort ausgeführt wird.M2 Application ist zur Annahme eines Kaufangebotes nicht verpflichtet, wenn Aufträge aufgrund von Rundschreiben oder Preislisten eingehen.Angebote der M2 Application GmbH sind feibleibend, sofern die Bindung an das Angebot nicht schriftlich vermerkt ist. Bestandteil jedes Angebotes der M2 Application sind die vorliegenden Angebots- und Vertragsbedingungen.Zusicherung über Protokollbeschaffenheit werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich ausdrücklich bestätigt sind. Prospektangaben gelten nur dann als ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Kaufrechtes, wenn diese schriftlich ausdrücklich im Einzelfalle vereinbart sind.
3. Preise

Die Preise verstehen sich in Euro ausschließlich Verpackung für Lieferung ab Eltheim zuzüglich der am Tag der Rechnungs-stellung gültigen Mehrwertsteuer, sowie etwaige andere gesetzliche Lieferangaben. Es gilt die jeweils neueste Version der M2 Application Preisliste.
4. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden. Transportversicherung zu dem vom Kunden bestimmten Übergabeort wirdvon M2 Application in Deckungshöhe des Kaufpreises durchgeführt und berechnet, es sei denn, sie wird vom Kunden
schriftlich ausgeschlossen.Teillieferungen durch die M2 Application sind zulässig
5. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung ohne jeden Abzug zu leisten. Danach werden mitder ersten Mahnung beginnend bankübliche Zinsen verrechnet, mindestens in Höhe von 1 % über dem jeweiligen Lombardsatz der
Bundesbank.Zahlungen werden vorab zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld zuzüglich der daraus entstandenen Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten und zuletzt als Zahlung auf den Kaufpreis verwendet.Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen und/oder sonstigen Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, oder wird über sein Vermögen oder das seiner gesetzlichen Vertreter Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt, so wird die gesamte Restschuld zur sofortigen Zahlung fällig. In diesem Falle ist die M2 Application berechtigt, den Rücktritt von allen Verträgen zu erklären und bereits gelieferte Waren aus Eigentumsvorbehalt zurückzuholen, sowie Erstattung aller mit dem Rücktritt in ursächlichem Zusammenhang stehenden Kosten ( z.B. Rücktransport, Wertminderung etc.) zu verlangen.Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Zahlungsanspruch wegen Ansprüchen, die sich nicht auf den Liefergegenstand selbst beziehen, ist ausgeschlossen: gegen die Kaufpreisforderung kann nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
6. Eigentumsvorbehalt, Verpfändung, Abtretung

M2 Application behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten vor.Bis zum Eigentumsübergang der von M2 Application an den Käufer gelieferten Waren darf der Käufer diese weder verpfänden noch zur Sicherheit an Dritte übereignen.Falls die Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist der Käufer verpflichtet, die M2 Application unverzüglich zu benachrichtigen und hat alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Freigabe der Waren entstehen, zu tragen. Der Käufer darf die Waren im normalen Geschäftsbetrieb verkaufen, sofern er gegenüber der M2 Application mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten nicht im Verzug ist. Die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung oder der Abnutzung während der Zeit des Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer. Soweit der Käufer die Ware mit anderen Gegenständen verbindet, erwirbt die M2 Application das Miteigentum an den verbundenen Sachen im Verhältnis des Wertes der anderen mit den Waren der M2 Application verbundenen Sachen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma M2-Application GmbH, Stand 01.01.2008

Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Netto-Rechnungswert der Vorbehaltsware zur Sicherheit hiermit an M2 Application ab; M2 Application nimmt diese Abtretung hiermit an. Das Recht des Käufers, die von M2 Application gelieferten Waren zu verkaufen, endet dann, wenn der Käufer im Zahlungsrückstand ist, oder zahlungsunfähig wird. In diesem Falle kann der Käufer über die Vorbehaltsware nur mit schriftlicher Genehmigung der M2 Application verfügen.

7. Lieferfristen

Da die M2 Application selbst nicht immer Hersteller der von ihr verarbeiteten Bauteile ist, können Lieferfristen nur für an Lager liegende Waren angegeben werden. Darüber hinaus handelt es sich nur um „voraussichtliche Liefertermine“ ohne Verbindlichkeit im Sinne eines Fixtermins. M2 Application ist verpflichtet, voraussichtliche Verzögerungen des Liefertermins unverzüglich dem Käufer schriftlich mitzuteilen.Verzögert sich ein in Aussicht gestellter „voraussichtlicher Liefertermin“ für den Käufer unzumutbar, so hat dieser das Recht, der M2 Application eine angemessene, mindestens 4wöchige Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Verstreichen der Nachfrist ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; es sei denn, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von M2 Application wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.Die im schriftlichen Kaufvertrag ursprünglich in Aussicht gestellte voraussichtlicher Lieferzeit, verlängert sich angemessen bei Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Nichtbelieferung durch Vorlieferanten und sonstigen Fällen, auf die, die M2 Application keinen Einfluss hat.LieferstornoSofern der Kunde Bestellungen ganz oder teilweise storniert und seiner Abnahmepflicht nicht nachkommt, ist die M2 Application berechtigt, einen pauschalen Schadenersatz geltend zu machen.Die zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts bereits produzierten Liefergegenstände sind mit dem vollen Kaufpreis zu bezahlen.Für noch nicht produzierte Liefergegenstände ist eine Pauschalentschädigung von 60% zu zahlen, wenn das Storno nicht früher als 30 Tage vor dem vorgesehenen Liefertermin erfolgt. In allen anderen Fällen ist eine Pauschalentschädigung in Höhe von 40 % des Liefernettowertes zu entrichten.Sofern der Kunde einen geringeren Schaden nachweist, ist nur dieser Schaden zu ersetzen. Umgekehrt kann die M2 Application an Stelle der Pauschalentschädigung den tatsächlich entstandenen Schaden im Falle des Vertragsrücktritts berechnen.Unberührt hiervon bleibt das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sofern der Kunde Teillieferungen nicht vertragsgemäß bezahlt und deshalb Restlieferungen von M2 Application abgelehnt werden.
9. Gewährleistung (Hardware)

M2 Application leistet die Gewähr dafür, dass die gelieferte Hardware keine Material- und Verarbeitungsfehler aufweist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.Die Gewährleistung besteht auch bei dem Fehlen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zugesicherter Eigenschaften.Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre ab Empfang der Ware durch den Käufer.Transportschäden und Mindermengen an Lieferungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Lieferung durch die M2 Application vom Kunden schriftlich mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch die M2 Application zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen der M2 Application unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die fehlerhafte Ware mit genauer Darstellung der behaupteten Mängel frei Haus zurückzuliefern. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei genauer Untersuchung nicht erkennbar. Ein solcher Mangel muss unverzüglich nach Entdeckung geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.Bei begründeter Mängelrüge leistet die M2 Application Gewähr in der Weise, dass sie Material- und Verarbeitungsfehler durch Instandsetzung der Reparaturzentrale oder Ersatz der betroffenen Teile behebt.Wenn der Käufer mit der Erfüllung keiner dieser ihm zustehenden Gewährleistungsansprüche durch die M2 Application einverstanden ist, entfallen seine etwaigen Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz einschließlich etwaiger Ersatz auf Montage- und Demontagekosten und Folgeschäden.M2 Application übernimmt keine Gewährleistung für Mängel der Kaufsache die durch Zufall, unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, Veränderung, unsachgemäße Installierung, Reparatur oder unsachgemäße Prüfmaßnahmen des Käufers oder seiner Beauftragten entstanden sind.Durch Entfernen oder Beseitigen der technischen Originalkennzeichen erlischt die Garantie.Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht, Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandlung (Rückgängigmachung) des Vertrages zu verlangen.M2 Application kann bei Verkauf von gebrauchter Hardware jegliche Gewährleistung ausschließen .Persönliche Haftung von M2 Application-Angestellten, die als Erfüllungsgehilfen von M2 Application tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. Gewährleistung (Software) Für die Lieferung von Software gilt – unter Ausschluss von Werksvertrags- und Kaufrecht – das Dienstvertragsrecht.Sofern von M2 Application entwickelte Software nicht dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch entspricht und Abweichungen schriftlich gerügt werden, ist die M2 Application innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 12 Monaten zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtetnicht von der M2 Application hergestellte Software wird keine Gewährleistung übernommen . Es gelten die aus den jeweiligen Lizenzbedingungen ersichtlichen Rechte.Als Fehler gilt jedoch nicht die Produktabweichung im Sinne von Marktneuerungen. Auf die Softwarepflege und Softwareanpassung hat der Kunde nur Anspruch bei Abschluss eines weitergehenden Beratungsvertrages.Eine Haftung für Schadenersatz für unmittelbare und mittelbare Schäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von M2 Application vor.ProduzentenhaftungDer Kunde wird von der Haftung gemäß der EU-Richtlinie Produkthaftung insoweit freigestellt, als es sich um Schäden handelt, die ihre Ursache in der Fehlerhaftigkeit eines Produktes, das von der Firma M2 Application hergestellt wurde, haben.Die Haftungsfreistellung erfolgt nicht für den Fall, dass die Fehlerhaftigkeit eines Produktes des Kunden durch Verwendung eines Produktes der Firma M2 Application entstanden ist, weil das Produkt der Firma M2 Application nicht in der gewählten Weise hätte eingesetzt werden dürfen. Die Haftungsfreistellung erfolgt weiter nicht für den Fall, dass die Firma M2 Application ein Produkt auf Anleitung des Kunden herstellt, ohne Kenntnis des Endproduktes bzw. ohne die Möglichkeit einer Kontrolle seiner Verwendung.Es erfolgt keine Haftfreistellung dem Kunden gegenüber soweit für die Firma M2 Application ein Haftungsausschlussgrund gemäß Artikel 7 der EU-Richtlinie eingreift.Export und Re-ExportAlle Lieferungen der M2 Application erfolgen vorbehaltlich der Ausfuhrgenehmigung nach bundesdeutschem Außenwirtschaftsrecht,dessen Kenntnisverschaffung dem Kunden obliegt.
12.2. Von M2 Application gelieferte Produkte und technisches Know-how sind aufgrund der bestehenden Lizenzen und Urheberrechte zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland. Die Wiederausfuhr einzeln oder in systemintegrierter Form ist für den Kunden genehmigungspflichtig.

GerichtsstandGerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder um diesen Vertrag ist Regensburg.Die Rechtsbezeichnungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.SonstigesFalls der Käufer seine Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt, kann die M2 Application weitere Lieferungen unbeschadet der Geltendmachung ihrer sonstigen Rechte, verweigern.Wird eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt, so gilt sie als durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinngehalt der unwirksam gewordenen Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt und den Interessen der beteiligten Parteien Rechnung trägt.Der Käufer kann ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung von M2 Application seine Rechte nicht an Dritte abtreten.Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Datenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit sie für den Zweck des Vertrages erforderlich sind.Die Urheberrechte sowie Verwendungs- und Verwertungsrechte an dem verkauften Produkt verbleiben unabhängig von der vertraglich geregelten Lieferung an den Kunden bei der M2 Application. Nachbau einzelner Lieferteile oder Systeme der M2 Application ist nur mit schriftlicher Genehmigung der M2 Application erlaubt.Die Vervielfältigung von M2 Application Software ist nur für den Inhouse-Gebrauch bzw. zum Backup gestattet. M2 Application-Produkte oder Teile davon dürfen nicht ohne Rücksprache mit der M2 Application GmbH in lebenserhaltenden, medizinischen oder militärischen Systemen eingesetzt werden.
Für von M2 Application nicht hergestellte Software gelten die jeweiligen Copyright-Vorschriften.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma M2-Application GmbH, Stand 01.01.2010





M2 Application GmbH, 93059 Regensburg, Im Gewerbepark D 11
Amtsgericht Regensburg: HRB 47 64
Geschäftsführer: Andreas Janker